Lebensgefährliche Handlung am S-Bahnhof Reeperbahn - Mann will sich im Gleisbereich schlafen legen und verursacht Schnellbremsung einer S-Bahn
Nach derzeitigem Ermittlungsstand soll am 19.02.2026 gegen 06:05 Uhr ein Mann (Alter: 35 Jahre) sich im Gleisbereich am S-Bahnhof Reeperbahn aufgehalten haben, um sich dort schlafen zu legen.
Hamburg (ots) - Zum Begehungszeitpunkt fand im S-Bahnhof Reeperbahn Regelbetrieb statt. Ein Triebfahrzeugführer einer ausfahrenden S-Bahn der Linie S7 in Richtung Königstraße erkannte die Gefahrenlage und führte kurz nach Ausfahrt aus dem S-Bahnhof Reeperbahn eine Schnellbremsung der S-Bahn durch.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand wurden durch die Schnellbremsung keine Bahnreisenden verletzt. In der betroffenen S-Bahn befanden sich ca. 45 Bahnreisende.
Eine durchgeführte Videosichtung bestätigte den oben beschriebenen Ablauf. Zudem konnte festgestellt werden, dass der Mann nach der Schnellbremsung den Gleisbereich verließ und sich in eine im S-Bahnhof haltende S-Bahn setzte. Anhand der Personenbeschreibung und der Erkenntnisse aus der Videosichtung konnte eine angeforderte Streife der Bundespolizei den russischen Staatsangehörigen im S-Bahnhof Reeperbahn in einer haltenden S-Bahn wiedererkennen und festnehmen. Er gab gegenüber den Bundespolizisten an, dass er vorgehabt habe im Gleisbereich zu schlafen.
Der nicht alkoholisierte Betroffene wurde dem Bundespolizeirevier Altona zugeführt. Der Mann musste nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen nach einem Präventionsgespräch über die Gefahren im Gleisbereich entlassen werden. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren (unerlaubter Aufenthalt im Gleisbereich, Vornahme einer betriebsstörenden Handlung) eingeleitet.
Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen:
"Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer."
WL
Nach derzeitigem Ermittlungsstand wurden durch die Schnellbremsung keine Bahnreisenden verletzt. In der betroffenen S-Bahn befanden sich ca. 45 Bahnreisende.
Eine durchgeführte Videosichtung bestätigte den oben beschriebenen Ablauf. Zudem konnte festgestellt werden, dass der Mann nach der Schnellbremsung den Gleisbereich verließ und sich in eine im S-Bahnhof haltende S-Bahn setzte. Anhand der Personenbeschreibung und der Erkenntnisse aus der Videosichtung konnte eine angeforderte Streife der Bundespolizei den russischen Staatsangehörigen im S-Bahnhof Reeperbahn in einer haltenden S-Bahn wiedererkennen und festnehmen. Er gab gegenüber den Bundespolizisten an, dass er vorgehabt habe im Gleisbereich zu schlafen.
Der nicht alkoholisierte Betroffene wurde dem Bundespolizeirevier Altona zugeführt. Der Mann musste nach Abschluss der bundespolizeilichen Maßnahmen nach einem Präventionsgespräch über die Gefahren im Gleisbereich entlassen werden. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren (unerlaubter Aufenthalt im Gleisbereich, Vornahme einer betriebsstörenden Handlung) eingeleitet.
Aus aktuellem Anlass warnt die Hamburger Bundespolizei wiederholt vor leichtsinnigem Verhalten an Bahnanlagen:
"Der Aufenthalt im Gleisbereich ist lebensgefährlich und verboten! Triebfahrzeugführer von Zügen können nicht ausweichen, oftmals sind die Bremswege zu lang, um ein Erfassen von Personen im Gleisbereich noch zu verhindern. Häufig gefährden sich Personen in den Gleisen durch ihr leichtsinniges Verhalten nicht nur selbst, sondern auch Reisende und Helfer."
WL
Quelle: Hamburg