Mehrere Male den Notruf zum Spaß gewählt: Polizei kassiert Handy eines 13-Jährigen ein
Einfach mal zum Spaß den Notruf der Polizei oder der Feuerwehr wählen? Ganz schlechte Idee! Denn der Missbrauch von Notrufen ist eine Straftat.
Bremerhaven (ots) - Außerdem blockiert der Scherzkeks dabei mindestens eine Leitung für echte Notfälle. Zudem werden im schlimmsten Fall Rettungskräfte unnötig gebunden und fehlen dann anderswo.
So auch am Mittwochabend, 4. Februar, gegen 19.15 Uhr in Bremerhaven-Lehe. Von dort aus hatte eine offenbar männliche Person den Notruf der Polizei gewählt. Die entsandte Streifenwagenbesatzung traf vor Ort einen 13-Jährigen an, der zugab, den Notruf nur zum Spaß gewählt zu haben. Er zeigte den Beamten die Anrufliste in seinem Handy, woraus hervorging, dass tatsächlich von diesem Gerät aus die 110 gewählt worden war.
Die Polizisten wussten allerdings, dass in den vergangenen Wochen von diesem Telefon mehrere derartige Anrufe bei den Notrufzentralen der Polizei und der Feuerwehr getätigt wurden. Aus diesem Grund beschlagnahmten die Beamten das Telefon des Jungen als Tatmittel.
Noch während die Polizei den Vorfall aufnahm, erschien eine über den Feuerwehrnotruf 112 alarmierte Krankenwagenbesatzung im selben Hauseingang, weil angeblich eine Nachbarin Hilfe benötige. Auch dies stellte sich als Falschinformation heraus, die Frau war wohlauf. Nun prüft die Polizei, ob auch dieser Einsatz von dem 13-Jährigen ausgelöst wurde. Der noch nicht strafmündige Junge und dessen Mutter wurden auf das strafrechtliche Fehlverhalten hingewiesen.
Hierzu der Hinweis der Polizei:
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie sich in einer Gefahrensituation unsicher sind, wählen Sie lieber den Notruf als darauf zu verzichten. Ein ernst gemeinter Anruf in der Notrufzentrale hat für Sie keine negativen Konsequenzen!
Wann soll ich den Polizei-Notruf 110 wählen?
- Wenn Sie Zeuge oder Opfer einer Straftat geworden sind.
- Wenn Sie einen Hinweis auf mögliche Straftaten geben können.
- Wenn Sie in einer Gefahrensituation sind.
- Wenn Sie verdächtige Verhaltensweisen beobachten.
- Wenn es einen erheblichen Verkehrsunfall gegeben hat.
- Der Missbrauch von Notrufen ist strafbar! Im Falle eines
Missbrauchs kann es zu strafrechtlichen und finanziellen
Konsequenzen kommen.
Wann soll ich den Notruf 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst wählen?
- Lebensgefahr: Herzinfarkt (starker Brustschmerz, Atemnot, kalter
Schweiß), Schlaganfall (Sprachstörungen, Lähmung).
- Schwere Verletzungen/Unfälle: Nach einem Verkehrsunfall mit
Verletzten, schweren Stürzen, Knochenbrüchen.
- Akute medizinische Notfälle: Plötzliche, starke Schmerzen,
Bewusstlosigkeit, Ohnmacht, allergischer Schock.
- Feuer & Brände: Wohnungsbrand, sichtbares Feuer, starker Rauch.
- Gefahrenlagen: Akute Bedrohung, wie z.B. bei Sturmschäden, wenn
ein Baum umzustürzen droht.
Wenn Sie den Notruf wählen: Bewahren Sie Ruhe! Beantworten Sie dann die sogenannten W-Fragen:
- Wo ist der Einsatzort?: Angabe über Adresse mit Straße,
Hausnummer, Stockwerk, Ort.
- Sofern die Adresse unklar ist, beschreiben Sie den Ort und
nehmen Sie Bezug auf bekannte Örtlichkeiten/Straßen in der Nähe.
- Was ist passiert?: Genaue Beschreibung des Notfalls!
- Wie viele Personen sind betroffen?: Anzahl der Beteiligten und
Verletzten nennen!
- Welche Verletzungen gibt es?: Erkennbare Verletzungen bereits
benennen!
- Wer ruft an?: Angaben zur eigenen Person: Name, Anschrift,
Telefonnummer
- Warten auf Rückfragen. Beenden Sie nicht das Gespräch! Das
Gespräch wird durch die Beamten am Telefon beendet. Ggf. ist ein
Einsatzfahrzeug schon zu Ihnen unterwegs, während Sie noch mit
der/dem Beamten/in telefonieren.
So auch am Mittwochabend, 4. Februar, gegen 19.15 Uhr in Bremerhaven-Lehe. Von dort aus hatte eine offenbar männliche Person den Notruf der Polizei gewählt. Die entsandte Streifenwagenbesatzung traf vor Ort einen 13-Jährigen an, der zugab, den Notruf nur zum Spaß gewählt zu haben. Er zeigte den Beamten die Anrufliste in seinem Handy, woraus hervorging, dass tatsächlich von diesem Gerät aus die 110 gewählt worden war.
Die Polizisten wussten allerdings, dass in den vergangenen Wochen von diesem Telefon mehrere derartige Anrufe bei den Notrufzentralen der Polizei und der Feuerwehr getätigt wurden. Aus diesem Grund beschlagnahmten die Beamten das Telefon des Jungen als Tatmittel.
Noch während die Polizei den Vorfall aufnahm, erschien eine über den Feuerwehrnotruf 112 alarmierte Krankenwagenbesatzung im selben Hauseingang, weil angeblich eine Nachbarin Hilfe benötige. Auch dies stellte sich als Falschinformation heraus, die Frau war wohlauf. Nun prüft die Polizei, ob auch dieser Einsatz von dem 13-Jährigen ausgelöst wurde. Der noch nicht strafmündige Junge und dessen Mutter wurden auf das strafrechtliche Fehlverhalten hingewiesen.
Hierzu der Hinweis der Polizei:
Grundsätzlich gilt: Wenn Sie sich in einer Gefahrensituation unsicher sind, wählen Sie lieber den Notruf als darauf zu verzichten. Ein ernst gemeinter Anruf in der Notrufzentrale hat für Sie keine negativen Konsequenzen!
Wann soll ich den Polizei-Notruf 110 wählen?
- Wenn Sie Zeuge oder Opfer einer Straftat geworden sind.
- Wenn Sie einen Hinweis auf mögliche Straftaten geben können.
- Wenn Sie in einer Gefahrensituation sind.
- Wenn Sie verdächtige Verhaltensweisen beobachten.
- Wenn es einen erheblichen Verkehrsunfall gegeben hat.
- Der Missbrauch von Notrufen ist strafbar! Im Falle eines
Missbrauchs kann es zu strafrechtlichen und finanziellen
Konsequenzen kommen.
Wann soll ich den Notruf 112 für Feuerwehr und Rettungsdienst wählen?
- Lebensgefahr: Herzinfarkt (starker Brustschmerz, Atemnot, kalter
Schweiß), Schlaganfall (Sprachstörungen, Lähmung).
- Schwere Verletzungen/Unfälle: Nach einem Verkehrsunfall mit
Verletzten, schweren Stürzen, Knochenbrüchen.
- Akute medizinische Notfälle: Plötzliche, starke Schmerzen,
Bewusstlosigkeit, Ohnmacht, allergischer Schock.
- Feuer & Brände: Wohnungsbrand, sichtbares Feuer, starker Rauch.
- Gefahrenlagen: Akute Bedrohung, wie z.B. bei Sturmschäden, wenn
ein Baum umzustürzen droht.
Wenn Sie den Notruf wählen: Bewahren Sie Ruhe! Beantworten Sie dann die sogenannten W-Fragen:
- Wo ist der Einsatzort?: Angabe über Adresse mit Straße,
Hausnummer, Stockwerk, Ort.
- Sofern die Adresse unklar ist, beschreiben Sie den Ort und
nehmen Sie Bezug auf bekannte Örtlichkeiten/Straßen in der Nähe.
- Was ist passiert?: Genaue Beschreibung des Notfalls!
- Wie viele Personen sind betroffen?: Anzahl der Beteiligten und
Verletzten nennen!
- Welche Verletzungen gibt es?: Erkennbare Verletzungen bereits
benennen!
- Wer ruft an?: Angaben zur eigenen Person: Name, Anschrift,
Telefonnummer
- Warten auf Rückfragen. Beenden Sie nicht das Gespräch! Das
Gespräch wird durch die Beamten am Telefon beendet. Ggf. ist ein
Einsatzfahrzeug schon zu Ihnen unterwegs, während Sie noch mit
der/dem Beamten/in telefonieren.
Quelle: Bremen