Steuerstrafverfahren gegen Werkstattbetreiber wegen des Verdachts der Steuerhehlerei
© Symbolbild: Liegenschaftsansicht des Hauptzollamts Heilbronn in der Kastellstraße in Böckingen
Quelle: Hauptzollamt Heilbronn
Symbolbild: Liegenschaftsansicht des Hauptzollamts Heilbronn in der Kastellstraße in Böckingen
Quelle: Hauptzollamt Heilbronn
Nach der Prüfung einer Kontrolleinheit des Hauptzollamts Heilbronn gemeinsam mit Beamten des Zollamts Winnenden wurden 16.500,- EUR Einfuhrabgaben erhoben.
Heilbronn (ots) - Eine Tuning-Werkstatt aus dem Rems-Murr-Kreis hatte bereits im Dezember 2025 beim Zollamt Winnenden ein defektes Fahrzeug aus der Schweiz zur Einfuhr angemeldet. Das Auto wurde jedoch auch Wochen nach Abgabe der Zollanmeldung nicht beim Zollamt Winnenden vorgeführt, wie es die Pflicht des Anmelders gewesen wäre.´
Nachfragen bei der Werkstatt führten zu Ungereimtheiten hinsichtlich des Verbleibs des Autos.
Bei einem unangekündigten Besuch in der Tuning-Werkstatt von einer Kontrolleinheit des Hauptzollamts Heilbronn und Beamten des Zollamtes Winnenden (Hauptzollamt Stuttgart) wurde das besagte Auto nicht gefunden, stattdessen stießen die Beamten in der Werkstatthalle auf zwei andere hochpreisige Fahrzeuge. Eins aus Großbritannien und eins aus der Schweiz. Beide Fahrzeuge waren bereits aufwändig zerlegt worden.
Zollpapiere zu den Fahrzeugen konnten nicht vorgelegt werden. Der Betreiber der Tuning-Werkstatt teilte den Beamten mit, dass beide Fahrzeughalter zurück in ihren Herkunftsländern waren, sich eins der beiden Fahrzeuge bereits seit Oktober 2025 in der Werkstatt befand und ein Verbau von Neuteilen stattgefunden hat.
Da beide Fahrzeuge außerhalb der Europäischen Union zugelassen waren und vorschriftswidrig, das bedeutet, ohne zollrechtliche Abfertigung in das Europäische Union befördert wurden, mussten die Fahrzeuge nachverzollt werden.
Die errechneten Einfuhrabgaben in Höhe von ca. 16.500,- Euro wurden von dem Werkstattbetreiber erhoben.
Gegen den Werkstattbetreiber wurde außerdem ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhehlerei (durch in Besitznehmen von Nicht-Unionswaren) eingeleitet.
Nachfragen bei der Werkstatt führten zu Ungereimtheiten hinsichtlich des Verbleibs des Autos.
Bei einem unangekündigten Besuch in der Tuning-Werkstatt von einer Kontrolleinheit des Hauptzollamts Heilbronn und Beamten des Zollamtes Winnenden (Hauptzollamt Stuttgart) wurde das besagte Auto nicht gefunden, stattdessen stießen die Beamten in der Werkstatthalle auf zwei andere hochpreisige Fahrzeuge. Eins aus Großbritannien und eins aus der Schweiz. Beide Fahrzeuge waren bereits aufwändig zerlegt worden.
Zollpapiere zu den Fahrzeugen konnten nicht vorgelegt werden. Der Betreiber der Tuning-Werkstatt teilte den Beamten mit, dass beide Fahrzeughalter zurück in ihren Herkunftsländern waren, sich eins der beiden Fahrzeuge bereits seit Oktober 2025 in der Werkstatt befand und ein Verbau von Neuteilen stattgefunden hat.
Da beide Fahrzeuge außerhalb der Europäischen Union zugelassen waren und vorschriftswidrig, das bedeutet, ohne zollrechtliche Abfertigung in das Europäische Union befördert wurden, mussten die Fahrzeuge nachverzollt werden.
Die errechneten Einfuhrabgaben in Höhe von ca. 16.500,- Euro wurden von dem Werkstattbetreiber erhoben.
Gegen den Werkstattbetreiber wurde außerdem ein Steuerstrafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhehlerei (durch in Besitznehmen von Nicht-Unionswaren) eingeleitet.
Quelle: Baden-Württemberg