Flüchtiger kann 5.000 Euro zahlen und entgeht Haftstrafe
Ein seit dem vergangenen Jahr mit Haftbefehl gesuchter 27-Jähriger ging der Bundespolizei an der Schweizer Grenze ins Netz.
Rheinfelden (Baden) (ots) - Da er die Strafe zahlen konnte, durfte er seine Reise fortsetzen.
Am Montagmorgen (16.02.2026) kontrollierte eine Streife der Bundespolizei den Mann am Autobahngrenzübergang Rheinfelden (Baden). Die Überprüfung ergab, dass dieser zur Festnahme ausgeschrieben war. Wegen Beleidigung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte war der niederländische Staatsangehörige im Jahr 2023 zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Gesuchte zahlte weder die Strafe, noch trat er die Ersatzfreiheitsstrafe an, weswegen die Justizbehörde Haftbefehl erließ. Der Mann konnte die geforderte Geldsumme aufbringen. Somit ersparte er sich eine mehrwöchige Ersatzfreiheitsstrafe und durfte weiterreisen.
Am Montagmorgen (16.02.2026) kontrollierte eine Streife der Bundespolizei den Mann am Autobahngrenzübergang Rheinfelden (Baden). Die Überprüfung ergab, dass dieser zur Festnahme ausgeschrieben war. Wegen Beleidigung und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte war der niederländische Staatsangehörige im Jahr 2023 zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Gesuchte zahlte weder die Strafe, noch trat er die Ersatzfreiheitsstrafe an, weswegen die Justizbehörde Haftbefehl erließ. Der Mann konnte die geforderte Geldsumme aufbringen. Somit ersparte er sich eine mehrwöchige Ersatzfreiheitsstrafe und durfte weiterreisen.
Quelle: Baden-Württemberg