Verhaltensauffällige Person - Haftbefehl am Flughafen Stuttgart vollstreckt
Am 14.02.2026 haben Bundespolizisten im öffentlichen Bereich des Flughafens Stuttgart einen 51-jährigen griechischen Staatsangehörigen kontrolliert.
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots) - Zuvor war der Mann durch einen Flughafenmitarbeiter als verhaltensauffällig beschrieben worden.
Gegenüber den Beamten gab der Mann an, über keine Reiseabsichten zu verfügen. Im Rahmen der Identitätsfeststellung händigte er eine gültige griechische Identitätskarte aus. Eine Überprüfung im polizeilichen Informationssystem ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund aufgrund des vorsätzlichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Da der Mann die Geldstrafe nicht selbst bezahlen konnte, beglich die Schwester des Mannes die offene Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro sowie die Verfahrenskosten auf dem Bundespolizeirevier Tübingen. Nach Vorlage eines entsprechenden Zahlungsnachweises wurde der Mann auf freien Fuß gesetzt.
Gegenüber den Beamten gab der Mann an, über keine Reiseabsichten zu verfügen. Im Rahmen der Identitätsfeststellung händigte er eine gültige griechische Identitätskarte aus. Eine Überprüfung im polizeilichen Informationssystem ergab einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Dortmund aufgrund des vorsätzlichen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Da der Mann die Geldstrafe nicht selbst bezahlen konnte, beglich die Schwester des Mannes die offene Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro sowie die Verfahrenskosten auf dem Bundespolizeirevier Tübingen. Nach Vorlage eines entsprechenden Zahlungsnachweises wurde der Mann auf freien Fuß gesetzt.
Quelle: Baden-Württemberg