Bundespolizei hebt Visum bei Einreisekontrolle am Flughafen Stuttgart auf
Am Mittwoch, den 05.02.2026, wurde ein 73-jähriger türkischer Staatsangehöriger bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle am Flughafen Stuttgart vorstellig.
Bundespolizeiinspektion Flughafen Stuttgart (ots) - Der Reisende wies sich mit einem gültigen türkischen Reisepass sowie einem gültigen deutschen Schengen-Visum der Kategorie C aus. Im Rahmen der Kontrolle konnte er jedoch kein Rückflugticket vorlegen. Zudem machte er widersprüchliche Angaben zum Zweck und zur Dauer seines Aufenthalts in Deutschland.
Bei der Befragung gab der Mann an, als Teppichverkäufer auf einem Basar in Istanbul tätig zu sein. Weiterhin erklärte er, dass der Einlader des Visums ein Kunde von ihm sei und er bereits in der Vergangenheit geschäftliche Kontakte mit diesem unterhalten habe.
Im Zuge der weiteren Überprüfungen stellte sich heraus, dass gegen den Mann in der Vergangenheit bereits mehrere Strafverfahren in Deutschland eingeleitet worden waren, unter anderem wegen Betrugs. Zudem war er während früherer Aufenthalte im Bundesgebiet erwerbstätig.
Aufgrund der Gesamtumstände bestand die Gefahr, dass der Mann erneut einer unerlaubten gewerbsmäßigen Erwerbstätigkeit in Deutschland nachgehen sowie erneut straffällig werden könnte. Die Voraussetzungen für die Erteilung des Visums lagen somit nicht mehr vor.
Das Visum wurde daraufhin aufgehoben. Die Einreise wurde verweigert und die Person wurde in die Türkei zurückgewiesen.
Bei der Befragung gab der Mann an, als Teppichverkäufer auf einem Basar in Istanbul tätig zu sein. Weiterhin erklärte er, dass der Einlader des Visums ein Kunde von ihm sei und er bereits in der Vergangenheit geschäftliche Kontakte mit diesem unterhalten habe.
Im Zuge der weiteren Überprüfungen stellte sich heraus, dass gegen den Mann in der Vergangenheit bereits mehrere Strafverfahren in Deutschland eingeleitet worden waren, unter anderem wegen Betrugs. Zudem war er während früherer Aufenthalte im Bundesgebiet erwerbstätig.
Aufgrund der Gesamtumstände bestand die Gefahr, dass der Mann erneut einer unerlaubten gewerbsmäßigen Erwerbstätigkeit in Deutschland nachgehen sowie erneut straffällig werden könnte. Die Voraussetzungen für die Erteilung des Visums lagen somit nicht mehr vor.
Das Visum wurde daraufhin aufgehoben. Die Einreise wurde verweigert und die Person wurde in die Türkei zurückgewiesen.
Quelle: Baden-Württemberg