Traktoren „schleppen“ Pkw auf dem Dach ab
Ein ungewöhnliches Abschleppmanöver hat in der Nacht zu Sonntag (15.02.2026) im Landkreis Harburg einen Polizeieinsatz ausgelöst.
Zwei Traktoren zogen einen auf dem Dach liegenden Pkw mit Stahlketten über die Straße. Eine Streifenwagenbesatzung der Polizeiinspektion Harburg stoppte das Gespann gegen 3:00 Uhr bei Rosengarten südlich von Hamburg.
Der 26-jährige Fahrer des Pkw gab an, zuvor mit seinem Wagen verunglückt zu sein. Anschließend habe er einen 34-jährigen Bekannten verständigt, um das Fahrzeug abzuschleppen. Nach bisherigen Erkenntnissen wurde bei dem Vorfall niemand verletzt.
Alkoholtest und Flucht
Ein Atemalkoholtest ergab bei dem 26-Jährigen einen Wert von 1,61 Promille. Die Beamten ordneten eine Blutentnahme an und stellten den Führerschein sicher. Ab einem Wert von 1,1 Promille gilt ein Fahrer als absolut fahruntüchtig. In diesem Bereich handelt es sich nicht mehr um eine Ordnungswidrigkeit, sondern um eine Straftat.
Im weiteren Verlauf soll sich der 34-jährige Traktorfahrer einer Kontrolle entzogen haben. Nach Angaben der Polizei kam es auf der Bundesautobahn 1 zu einer Verfolgungsfahrt. Weitere Details zum Ablauf oder zu möglichen Geschwindigkeiten nannte die Polizei zunächst nicht. Die Ermittlungen zu den genauen Umständen dauern an.
Welche Strafen mindestens drohen können
Für den 26-Jährigen kommt wegen der Trunkenheitsfahrt mindestens eine Strafanzeige nach § 316 Strafgesetzbuch in Betracht. Üblicherweise folgen:
- Entziehung der Fahrerlaubnis für mindestens sechs Monate
- Drei Punkte im Fahreignungsregister
- Geldstrafe in Tagessätzen
Je nach konkreter Gefährdungslage kann zusätzlich der Straftatbestand der Gefährdung des Straßenverkehrs geprüft werden. Hier sind Geld- oder Freiheitsstrafen möglich.
Auch das Abschleppmanöver selbst dürfte ordnungswidrig gewesen sein. Das Ziehen eines auf dem Dach liegenden Fahrzeugs mit Stahlketten im öffentlichen Straßenverkehr kann gegen Sicherungs- und Abschleppvorschriften der Straßenverkehrsordnung verstoßen. In solchen Fällen drohen Bußgelder und Punkte.
Sollte sich bestätigen, dass sich der 34-Jährige der Kontrolle bewusst entzogen hat, kommen weitere strafrechtliche Konsequenzen in Betracht. Das hängt vom konkreten Fahrverhalten und der Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ab.
